Als Voraussetzungen für die Zuerkennung von Pflegegeld gelten folgende Richtlinien:
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bzw. Sinnesbehinderung mit voraussichtlicher Dauer von sechs Monaten
- Antragstellung (erledigt adcura – ebenso wie einen Erhöhungsantrag bei Bedarf)
- Absolvierung einer Begutachtung im Zuge des Pflegegeld-Einstufungsverfahrens
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich – mit Ausnahmen bei einem EWR-Staat
Weitere Informationen zur Zuerkennung von Pflegegeld finden Sie im untenstehenden PDF-Dokument.
» PDF Information „Entgeltkatalog“
Gerne helfen wir von adcura Ihnen bei Fragen zu diesem Thema und bei der Antragstellung weiter![/span2][/row]
